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Die Top-5-Seminare der IHK-UNTERNEHMER AKADEMIE:

Vom Kollegen zum Vorgesetzten

Strategisch denken und handeln

Preisverhandlungen erfolgreich führen

Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Prokuristen

Fachkräfte gewinnen und binden

Allgemeine Hinweise & Teilnahmebedingungen
 
 

Preise

Unsere Preise verstehen sich als Gesamtpreise und beinhalten ein gemeinsames Mittagessen pro vollen Seminartag, Pausengetränke und umfangreiche Arbeitsunterlagen.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich schriftlich an auf dem für Sie vorbereiteten Faxformular. Falls Sie nicht die vorbereiteten
Formulare verwenden, geben Sie uns bitte unbedingt den Namen des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefonund Faxnummer sowie E-Mail-Adresse an. Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird in der
Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein oder noch nicht die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht haben, melden wir uns umgehend, ansonsten senden wir Ihnen Ihre Anmeldebestätigung mit ausführlichen Informationen, auch zum Veranstaltungsort bzw. -hotel. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht, sobald die IHK-UA die Anmeldung schriftlich bestätigt, spätestens 7 Tage vor dem Durchführungstermin.

Hotel-Reservierungen

Sie haben die Möglichkeit - sofern Sie eine Übernachtung wünschen - über uns für das jeweilige Durchführungshotel ein Zimmer zu buchen. Bitte erteilen Sie uns - sofern Sie eine Übernachtung wünschen - im Rahmen der Anmeldung der IHK-UA den Auftrag, stellvertretend für Sie die Übernachtung zu reservieren. Grundsätzlich ist die Übernachtung aber nicht im Seminarpreis enthalten und muss daher von Ihnen direkt im Hotel beglichen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten "Die Tagungshotels".

Zahlungsbedingungen

Bitte bezahlen Sie den Rechnungsbetrag für das Seminar - unabhängig von den Leistungen Dritter - spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, E-Mail, Fax) geschlossen wird, haben Sie ein Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail)
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die:


Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben
Lindenstraße 2
88250 Weingarten
Telefax +49(0)751 409-159
E-Mail info@weingarten.ihk.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass
Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ihre IHK-UNTERNEHMER AKADEMIE

Rücktritt

Sie können bis 21 Werktage vor Beginn des Seminars ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten; bereits bezahlte Rechnungsbeträge werden zurückerstattet. Ferner können Sie bis 7 Werktage vor Beginn des Seminars ohne Angabe von Gründen zurücktreten, haben dann aber 50 % des vollen Rechnungsbetrages zu bezahlen. Sofern Sie danach zurücktreten oder zu den Seminarveranstaltungen nicht oder zeitweilig nicht erscheinen, sind Sie grundsätzlich zur Zahlung des vollen
Rechnungsbetrages verpflichtet. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären. Sie können aber jederzeit (bis 3 Tage vor dem Durchführungstermin) anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen.

Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang bei der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, die die Seminarorganisation der IHK-UA übernimmt, maßgeblich. Bitte denken Sie bei einem Rücktritt daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu stornieren. Für Verbraucher greifen diese Rücktrittsregeln erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

Programmänderung

Seminare und Trainings der IHK-UA sind langfristig vorausgeplant. Daher kann es im Einzelfall vorkommen, dass sich der Veranstaltungstermin, der Durchführungsort oder die Trainer ändern. Sollte einer dieser Fälle eintreten, informieren wir Sie. Trainerwechsel sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt von dem Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

Absage von Seminaren

Wenn die IHK-UA die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl) oder aus sonstigen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (u. a. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) absagen muss, werden Ihnen bereits entrichtete Zahlungen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, jedoch ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Flug- oder Bahntickets.

Teilnahmebescheinigung

Zur Bestätigung Ihrer Teilnahme an den Trainings der IHK-UA senden wir Ihnen im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung zu.

Haftung

Die IHK-UA haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen
Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, von wesentlichen Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die IHK-UA haftet auch nicht für Zusatzangebote, die im Rahmen der Anmeldung zu einer Veranstaltung über die IHK-UA bei Seminarhotels und sonstigen Dienstleistern gebucht werden können.

Datenerfassung

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und für spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden. Die Datenerfassung erfolgt unter exakter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die IHK-UA.

Ihre Daten in Form von Namen, Telekommunikationsdaten und Ihre private bzw. Geschäftsadresse werden aus organisatorischen Gründen sowie zur Abrechnung und sofern eine Einwilligung dazu vorliegt zu Werbezwecken gespeichert. Falls Sie der Verwendung Ihrer Daten für Informationszwecke nach Ihrer Einwilligung widersprechen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich oder per E-Mail mit.

Copyright

Die Benutzung der von der IHK-UA zur Verfügung gestellten Skripte, Bücher, Software und sonstiger Lehrmaterialien ist nur dem Teilnehmer gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Der Teilnehmer ist auch nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vermieten.

Steuerliche Förderung

Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden zwischen Fort- oder Weiterbildungskosten und Ausbildungskosten

Im Einzelnen sind hier folgende Vorschriften von Bedeutung:

Fort- oder Weiterbildungskosten:

Fort- oder Weiterbildungskosten sind alle "Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten
im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen" (vgl. R 34 LStR). Dies dürfte in der Regel für alle unsere Veranstaltungen zutreffen. Zu den Fort- oder Weiterbildungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Besuch der Veranstaltung anfallen (z. B. Seminarkosten, Fachbücher und die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort). Bei Verwendung eines PKWs können hierfür 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Erhalten Sie von Dritten einen Zuschuss zu Ihren Fort- oder Weiterbildungskosten (z. B. von Ihrem Arbeitgeber), so reduzieren sich dadurch die steuerlich absetzbaren Aufwendungen. Fort- oder Weiterbildungskosten sind in dem Jahr steuerlich geltend zu machen, in dem sie tatsächlich gezahlt werden. Das Gleiche gilt für erhaltene Zuschüsse. Fort- oder Weiterbildungskosten sind steuerlich Werbungskosten und können damit bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (= Arbeitslohn) abgezogen werden. Zu beachten ist allerdings, dass bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit bereits ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.044,00 EUR pro Jahr vom Finanzamt angesetzt wird. Eine unbeschränkte Berücksichtigung von Fort- und Weiterbildungskosten ist damit nur möglich, falls bereits anderweitig Werbungskosten von 1.044,00 EUR anfallen (z. B. durch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).

Ausbildungskosten:

Ausbildungskosten liegen dagegen vor, wenn Veranstaltungen besucht werden, um Kenntnisse zu erwerben, die als Grundlage für eine Berufsausübung notwendig sind (vgl. R 34 1 LStR). Ausbildungskosten stellen steuerlich Sonderausgaben dar und können nur bis zu 920,00 EUR abgezogen werden.

Höhe der Steuerersparnis:

Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand ab. Sie beträgt ca. 25% bis 35% der Weiterbildungskosten. Entsprechend Ihren persönlichen Verhältnissen reduzieren sich zusätzlich ggf. noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.

Stand: Juli 2010