Preise
Unsere Preise verstehen sich als Gesamtpreise und beinhalten ein gemeinsames
Mittagessen pro vollen Seminartag, Pausengetränke und umfangreiche
Arbeitsunterlagen.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich schriftlich an auf dem für Sie vorbereiteten Faxformular. Falls Sie nicht die vorbereiteten
Formulare verwenden, geben Sie uns bitte unbedingt den Namen des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefonund Faxnummer sowie E-Mail-Adresse an. Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird in der
Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein oder noch nicht die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht haben, melden wir uns umgehend, ansonsten senden wir Ihnen Ihre Anmeldebestätigung mit ausführlichen Informationen, auch zum Veranstaltungsort bzw. -hotel. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht, sobald die IHK-UA die Anmeldung schriftlich bestätigt, spätestens 7 Tage vor dem Durchführungstermin.
Hotel-Reservierungen
Sie haben die Möglichkeit - sofern Sie eine Übernachtung wünschen - über uns für das jeweilige Durchführungshotel ein Zimmer zu buchen. Bitte erteilen Sie uns - sofern Sie eine Übernachtung wünschen - im Rahmen der Anmeldung der IHK-UA den Auftrag,
stellvertretend für Sie die Übernachtung zu reservieren. Grundsätzlich ist die Übernachtung aber nicht im Seminarpreis enthalten
und muss daher von Ihnen direkt im Hotel beglichen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten "Die Tagungshotels".
Zahlungsbedingungen
Bitte bezahlen Sie den Rechnungsbetrag für das Seminar - unabhängig von den
Leistungen Dritter - spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin mit
Angabe der vollständigen Rechnungsnummer.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(Brief, Telefon, E-Mail, Fax) geschlossen wird, haben Sie ein
Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail)
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung
in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2
EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an die:
Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben
Lindenstraße 2
88250 Weingarten
Telefax +49(0)751 409-159
E-Mail info@weingarten.ihk.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann
dazu führen, dass
Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen
müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung,
für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von
beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ihre IHK-UNTERNEHMER AKADEMIE
Rücktritt
Sie können bis 21 Werktage vor Beginn des Seminars ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten; bereits bezahlte Rechnungsbeträge werden zurückerstattet. Ferner können Sie bis 7 Werktage vor Beginn des Seminars ohne Angabe von Gründen zurücktreten, haben dann aber 50 % des vollen Rechnungsbetrages zu bezahlen. Sofern Sie danach zurücktreten oder zu
den Seminarveranstaltungen nicht oder zeitweilig nicht erscheinen, sind Sie grundsätzlich zur Zahlung des vollen
Rechnungsbetrages verpflichtet. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären. Sie können aber jederzeit (bis 3 Tage vor dem Durchführungstermin) anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen.
Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang bei der
Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben,
die die Seminarorganisation der IHK-UA übernimmt, maßgeblich.
Bitte denken Sie bei einem Rücktritt daran, Ihre
Hotelbuchung ebenfalls zu stornieren. Für Verbraucher
greifen diese Rücktrittsregeln erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Programmänderung
Seminare und Trainings der IHK-UA sind langfristig vorausgeplant. Daher kann es im Einzelfall vorkommen, dass sich der Veranstaltungstermin, der Durchführungsort oder die Trainer ändern. Sollte einer dieser Fälle eintreten, informieren wir Sie. Trainerwechsel sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt von dem Vertrag oder
zur Minderung des Entgelts.
Absage von Seminaren
Wenn die IHK-UA die Veranstaltung aus organisatorischen
Gründen (z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl) oder aus
sonstigen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (u. a. höhere
Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) absagen
muss, werden Ihnen bereits entrichtete Zahlungen
selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs-
und Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, jedoch
ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Flug- oder Bahntickets.
Teilnahmebescheinigung
Zur Bestätigung Ihrer Teilnahme an den Trainings der IHK-UA senden wir Ihnen im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung zu.
Haftung
Die IHK-UA haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen
Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit, von wesentlichen Vertragspflichten
oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die IHK-UA haftet auch nicht für Zusatzangebote,
die im Rahmen der Anmeldung zu einer Veranstaltung über
die IHK-UA bei Seminarhotels und sonstigen Dienstleistern
gebucht werden können.
Datenerfassung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine
persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und
für spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden.
Die Datenerfassung erfolgt unter exakter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die IHK-UA.
Ihre Daten in Form von Namen, Telekommunikationsdaten
und Ihre private bzw. Geschäftsadresse werden aus organisatorischen
Gründen sowie zur Abrechnung und sofern
eine Einwilligung dazu vorliegt zu Werbezwecken gespeichert.
Falls Sie der Verwendung Ihrer Daten für Informationszwecke
nach Ihrer Einwilligung widersprechen möchten,
teilen Sie uns dies bitte schriftlich oder per E-Mail mit.
Copyright
Die Benutzung der von der IHK-UA zur Verfügung gestellten Skripte, Bücher, Software und sonstiger Lehrmaterialien ist nur dem Teilnehmer gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Der Teilnehmer ist auch nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vermieten.
Steuerliche Förderung
Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden zwischen Fort- oder Weiterbildungskosten und Ausbildungskosten
Im Einzelnen sind hier folgende Vorschriften von Bedeutung:
Fort- oder Weiterbildungskosten:
Fort- oder Weiterbildungskosten sind alle "Aufwendungen,
die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten
im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern
oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen" (vgl.
R 34 LStR). Dies dürfte in der Regel für alle unsere Veranstaltungen
zutreffen. Zu den Fort- oder Weiterbildungskosten
gehören alle Aufwendungen, die durch den Besuch der
Veranstaltung anfallen (z. B. Seminarkosten, Fachbücher
und die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort). Bei Verwendung
eines PKWs können hierfür 0,30 EUR pro gefahrenen
Kilometer angesetzt werden. Erhalten Sie von Dritten einen
Zuschuss zu Ihren Fort- oder Weiterbildungskosten (z. B.
von Ihrem Arbeitgeber), so reduzieren sich dadurch die
steuerlich absetzbaren Aufwendungen. Fort- oder Weiterbildungskosten
sind in dem Jahr steuerlich geltend zu machen,
in dem sie tatsächlich gezahlt werden. Das Gleiche
gilt für erhaltene Zuschüsse. Fort- oder Weiterbildungskosten
sind steuerlich Werbungskosten und können damit bei
den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (= Arbeitslohn)
abgezogen werden. Zu beachten ist allerdings,
dass bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit
bereits ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.044,00 EUR
pro Jahr vom Finanzamt angesetzt wird. Eine unbeschränkte
Berücksichtigung von Fort- und Weiterbildungskosten
ist damit nur möglich, falls bereits anderweitig
Werbungskosten von 1.044,00 EUR anfallen (z. B. durch
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).
Ausbildungskosten:
Ausbildungskosten liegen dagegen vor, wenn Veranstaltungen
besucht werden, um Kenntnisse zu erwerben, die als
Grundlage für eine Berufsausübung notwendig sind (vgl.
R 34 1 LStR). Ausbildungskosten stellen steuerlich Sonderausgaben
dar und können nur bis zu 920,00 EUR abgezogen
werden.
Höhe der Steuerersparnis:
Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt von der Höhe des
jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand
ab. Sie beträgt ca. 25% bis 35% der Weiterbildungskosten.
Entsprechend Ihren persönlichen Verhältnissen
reduzieren sich zusätzlich ggf. noch der Solidaritätszuschlag
und die Kirchensteuer. Für weitere Fragen wenden
Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Stand: Juli 2010
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